madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 28.01.2022, 21:07 Titel: ausgenommen TX |
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Verständlichkeit
Ein Wiener stellte seinen Wagen an einem Sonntag in einem Halte- und Parkverbot ab. Eine Zusatztafel hatte mit folgenden Text verwirrt: "Mo. - Fr. (werkt.) v. 6 - 12 h, ausgen. Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen, für verbleibenden Zeitraum ausgenommen Taxi." Darf man also am Sonntag parken, egal, um welche Uhrzeit? Oder nur, wenn man ein Taxler ist? Oder wie?
Der Verwaltungsgerichtshof befand, hier sei eine "mehrfache Deutung" zulässig: Der Text "für verbleibenden Zeitraum ausgenommen Taxi" müsse wohl auf den Sonntag hinweisen, an dem man als Nicht-Taxifahrer dort ebenfalls nicht halten und parken darf, sonst ergäbe es keinen Sinn. Das ändert aber nichts an der "mangelnden leichten Verständlichkeit der Zusatztafel", so die Richter, weshalb der (Falsch-)Parker ungestraft davon kam. |
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