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Zesa Newbie
Anmeldungsdatum: 24.06.2019 Beiträge: 9 Wohnort: Fischamend
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Verfasst am: 13.12.2019, 13:52 Titel: Kündigungsfrist bei Geringfügigkeit |
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Guten Tag werte KollegenInnen,
ich überlege meine Zentrale zu wechseln und habe nun nachgesehen in meinem Vertrag und habe keinerlei Kündigungsfrist darin enthalten. Bei einem Kollegen von mir der Vollzeit angestellt ist, hat er satte 3 Monate drin stehen.
Ich bin für 10 Std. die Woche als 'Arbeiter' angestellt. Und meines Wissens nach sollte doch die Kündigungsfrist 1 Woche betragen wenn man zwischen 1 Monat und einem Jahr ist oder?
Oder weiß das jemand besser? Ich hab schon gegoogelt und bei der AK angerufen aber die meinten nur 'solange es nicht fix ist und es keine Probleme mit der Kündigung gibt, etc....' <- warscheinlich war das ein leicht demotivierter Mitarbeiter.
Danke für eure Antworten |
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Webmaster Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Unterwaltersdorf
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Verfasst am: 13.12.2019, 14:07 Titel: |
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Du bist nicht bei einer Zentrale angestellt, sondern Dienstnehmer eines Taxibetriebes (der vielleicht eine eigene Fahrtenvermittlung betreibt), somit gelten die Kündigungsfristen die im Kollektivvertrag stehen,
in Wien gehen die Uhren a bissl anders bei ca 4000 Taxis, man kommt und geht wann wie und wo man will, da wird auf an KV gesch....... |
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Zesa Newbie
Anmeldungsdatum: 24.06.2019 Beiträge: 9 Wohnort: Fischamend
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Verfasst am: 13.12.2019, 14:23 Titel: Kündigungsfrist bei Geringfügigkeit |
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Na in Wien bin ich ja Gott sei Dank nicht
Ich habe nun das hier gefunden:
Artikel XI – Auflösung des Dienstverhältnisses
1. Bei einer Beschäftigungsdauer bis zu einem Monat sowie im beiderseitigen Einverständnis kann das Dienstverhältnis jederzeit gelöst werden.
2. Nach einmonatiger Betriebszugehörigkeit kann das Dienstverhältnis durch Dienstgeberkündigung oder Dienstnehmerkündigung nur zum Ende einer Lohnwoche (Sonntag) unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen schriftlich gelöst werden.
3. Die Kündigungsfrist beträgt:
bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von einem Monat bis zu einem Jahr: 1 Woche,
Eigentlich würde das laut meines Wissens nach auf mich zutreffen. Aber vielleicht sieht das meine Chefin ja anders. Ich weiß es halt nicht.
Da ich sowieso schon 60 Stunden angesammelt hab könnt ich sogar zwei Wochen abfeiern eigentlich
Ist halt das erste Mal das ich Geringfügig wo angestellt bin. Bis jetzt hatte ich halt immer mindestens 20 Std. die Woche.... |
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Taxman caesar collationum
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 3939 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 13.12.2019, 16:32 Titel: |
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das klingt nach Gang zur Arbeiterkammer. _________________ !!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!! |
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Zesa Newbie
Anmeldungsdatum: 24.06.2019 Beiträge: 9 Wohnort: Fischamend
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Verfasst am: 13.12.2019, 16:44 Titel: Kündigungsfrist bei Geringfügigkeit |
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@Taxman
>__< jaaa das denke ich mir halt auch schon seit gut ner Woche als ich direkt in der ersten Woche meine 25 Std. voll hatte und dann die Woche auch noch.
Deswegen bin ich auch so unsicher wegen dem Kündigen weil ich halt ned weiß was genau da nun auf mich zu kommt. *seufz*
Naja dann heißts wohl ins kalte Wasserchen springen und raus finden |
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