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Verrechnung der Fixpreisfahrten FZ/UN
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Taxi-Driver
Das Original


Anmeldungsdatum: 21.12.2007
Beiträge: 2866
Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..

Beitrag Verfasst am: 25.03.2021, 21:19    Titel: Verrechnung der Fixpreisfahrten FZ/UN Antworten mit Zitat

Ich möchte hier nochmals Interessehalber eine Frage einstellen:

Wie ist das mit der Verrechnung der Funkzentralen gegenüber den Unternehmern genau wenn Ihr einen Auftrag zu Fixpreisfahrten vermittelt bekommt - Ganz normale Einzelfuhrverrechnung - in der Pauschale inkludiert (wird wohl dzt keiner mehr haben) - oder aber prozentuale Verrechnung über den vereinbarten Fixpreis dieser Fahrt (evt sogar mit zusätzlicher Einzelfahrtverrechnung)

ich will also wissen was dem Unternehmer für die Vermittlung dieser Fahrten in Rechnung gestellt wird Idea

Bei U und Co ist es ja auch ein prozentueller Beitrag der da eingehoben wird

Ich meine irgendwie sollte dies den Unternehmen doch in einer Form mitgeteilt werden oder Question
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mastercraft
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Anmeldungsdatum: 07.03.2011
Beiträge: 27
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 26.03.2021, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Der Unternehmer zahlt den vollen Betrag lt.Schreiben von 31300 kommt im April eventuell ein neuer Vermittlungstarif mit Prozenten.
Momentan kann es bei kleinen Fuhren vorkommen das man mit den Grundgebühren auf einen Vermittlungssatz von 50% kommen kann.
Ich für meinen Teil lehne diese Fuhren ab.
Man stelle sich vor ein Lenkerbetrieb bei einer Fuhre mit 8.60 knapp ca 3,6 mit Grundgebühr Funk 40-45% der Lenker 10% Ust na dann bleibt für den UN nicht mehr viel übrig wenn überhaupt.
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 26.03.2021, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ja daher ist es jetzt wichtig- Stammkunden aufzubauen, denn dem STK braucht man keine Provision zahlen und wenn man das gut kann - das akquirieren und auch sonst sein Service und Leistung gut verkaufen kann, dann profitiert man von der 14,8%igen Erhöhung - sonst ist es ein Verlustgeschäft!
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Zuletzt bearbeitet von TomBlack am 26.03.2021, 11:33, insgesamt einmal bearbeitet
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Taxi-Driver
Das Original


Anmeldungsdatum: 21.12.2007
Beiträge: 2866
Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..

Beitrag Messageicon Verfasst am: 26.03.2021, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die wertvolle Vorabinfo @mastercraft,

Bin mir sicher daß sich da viele Unternehmer dessen noch gar nicht bewusst sind oder Gedanken gemacht haben Wink

Dem Leistungserbringer sollte eigentlich schon noch was übrig bleiben vom Kuchen dachte ich bis jetzt icon_x0131.gif

Oder gibt es dann bei der ersten Abrechnung das grosse Erwachen Shocked
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mastercraft
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.03.2011
Beiträge: 27
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 26.03.2021, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das glaube ich nicht viele UN glauben anscheinend noch immer Umsatz = Gewinn
Die FZ müssen sich aber den Vorwurf gefallen lassen das das Preisband schon lange bekannt war und das es zu solchen Vermittlungsprozent Sätzen abseits von 40-50% kommen kann und nicht entsprechend reagiert wurde. Gerade in diesen Zeiten wo die Auftragslage mehr als überschaubar ist
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 26.03.2021, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ja aber warum sollen sie etwas ändern, wenn die Herde es eh „ brennt“ und so lange nur einer protestiert, kann man ihn entfernen.

Den ganzen Fahrern ist nicht bewusst, welche Kraft sie anwenden könnten, wenn sie diese ruinösen Fahrten verweigern! Gut der eine
oder andere wird eine kurze Zeit davon profitieren, aber eigentlich auch nur so lange - bis er dann die Abrechnung bekommt.

Die Vermittler werden mit dem Problem konfrontiert werden, dass sie die Fahrten nicht mehr los werden und sich etwas überlegen
müssen, aber das wird NIE passieren, weil jeder einzelne ein Egoist ist!
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
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Beitrag Verfasst am: 30.03.2021, 12:26    Titel: Einfach zum Nachdenken und diskutieren! Antworten mit Zitat

Hallo Kollegen, habt Ihr Euch eigentlich schon genauer das Amtsblatt durchgelesen, speziell den
§6.(1) Bestellte Fahrten, Einschalten des Taxameters!

Wird eine Fahrt im Weg eines Kommunikationsdienstes, (UBER, BOLT, FreeNow, 40100, 31300)
bestellt, so ist der Taxameter erst nach Zusteigen des Fahrgastes einzuschalten.

Das bedeutet für MICH, dass der Taxameter auf jedenfall eingeschaltet werden muss und nicht so
wie U. und Co argumentiert, dies nicht tun zu müssen. Denn wie sollte der verbindliche Tarif kontrolliert
werden, bzw. ist eine doppelte Arbeit, denn wenn das Geld aufs Konto überwiesen werden soll, müssen
wir die Barfahrt wieder stornieren.

Gut wir haben zwar dann den Vergleich, ob wirklich nur -minus 20% verrechnet wurde - auch hinsichtlich
einer Prüfung hat man dann einen Beweis, nur wem schickt man dann die Differenz?

. . . und was auch gänzlich fehlt, ist die Einrechnung der Retourfahrt bis zur Stadtgrenze! Ein Kollege hat
jetzt gerade eine Betriebsprüfung und der Prüfer kommt mit den vielen Leerkilometern nicht zurecht!
Auch das ist zu überlegen!
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mercl
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Anmeldungsdatum: 31.05.2009
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Beitrag Verfasst am: 30.03.2021, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich denke, falls man eine Fixpreisfahrt annimmt, dann sollte man diesen im Taxameter als Pauschalfahrt eingeben, aber es gibt ja auch
bestellte Fahrten mit Taxameter.

Gibt der Fahrgast bei der Bestellung ein Fahrziel an, bekommt er einen Fixpreis,
gibt er kein Fahrziel an, ist es eine Fahrt mit Taxameter
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TomBlack
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Beitrag Verfasst am: 30.03.2021, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Nur U meint halt, dass man überhaupt keinen Taxameter haben muss, aber wie kommt dann der Preis in das gereichte Instrument und Registrierkasse?
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mercl
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Anmeldungsdatum: 31.05.2009
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Beitrag Verfasst am: 30.03.2021, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Du bist wie mein kleiner Sohn, der fragt auch immer so viel icon_x0142.gif icon_x0161.gif
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TomBlack
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Beitrag Verfasst am: 30.03.2021, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sei froh, dass wenigstens EINER fragt!
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mercl
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Beitrag Verfasst am: 30.03.2021, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sry, war ja nicht ernst gemeint Tom Wink
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TomBlack
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Beitrag Verfasst am: 30.03.2021, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Geh, Du hast einen kleinen Sohn und der Papa ist 70ig? Shocked Shocked Shocked
Hut ab !!! icon_x0161.gif icon_x0161.gif icon_x0161.gif
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Beitrag Verfasst am: 30.03.2021, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

TomBlack hat Folgendes geschrieben:
Geh, Du hast einen kleinen Sohn und der Papa ist 70ig?


Hast recht so klein is er nimma Laughing

und den Rest hab ich überhört Very Happy icon_x0103.gif
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TomBlack
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Beitrag Verfasst am: 30.03.2021, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, war ja AUCH nicht ernst gemeint!
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mercl
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Beitrag Verfasst am: 30.03.2021, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, man kennt sich ja icon_x0104.gif icon_x0107.gif
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TomBlack
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Beitrag Verfasst am: 30.03.2021, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ebent! icon_x0138.gif
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mercl
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Beitrag Verfasst am: 30.03.2021, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

TomBlack hat Folgendes geschrieben:
wie kommt dann der Preis in das gereichte Instrument und Registrierkasse?


Bei einer so "Innovativen" Firma wie Uber, wird dass sicher als Betriebsgeheimnis verteidigt icon_x0161.gif
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feinwiese
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Beiträge: 483
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Beitrag Verfasst am: 31.03.2021, 10:38    Titel: Re: Einfach zum Nachdenken und diskutieren! Antworten mit Zitat

TomBlack hat Folgendes geschrieben:
Hallo Kollegen, habt Ihr Euch eigentlich schon genauer das Amtsblatt durchgelesen, speziell den
§6.(1) Bestellte Fahrten, Einschalten des Taxameters!

Wird eine Fahrt im Weg eines Kommunikationsdienstes, (UBER, BOLT, FreeNow, 40100, 31300)
bestellt, so ist der Taxameter erst nach Zusteigen des Fahrgastes einzuschalten.

Das bedeutet für MICH, dass der Taxameter auf jedenfall eingeschaltet werden muss und nicht so
wie U. und Co argumentiert, dies nicht tun zu müssen.



Nur der Tarif ist als Rechtsgrundlage zu wenig. U+B beziehen sich hier aufs Gelegenheitsverkehrsgesetz § 14 (1b) und dort steht:

Der Fahrpreis ist unter Beachtung der vorstehenden Bestimmungen bereits bei der Bestellung zu vereinbaren und darf im Nachhinein nicht überschritten werden. Näheres über eine schriftliche oder elektronische Bestätigung des vereinbarten Fahrpreises darf mit Verordnung des Landeshauptmannes geregelt werden. Wurde eine Vereinbarung über den Fahrpreis getroffen, muss kein Fahrpreisanzeiger verwendet werden.

Das ganze wurde dann so ausgelegt, dass Taxifirmen die bei der Anmeldung eidesstattlich erklären, gar keine anderen Fahrten zu tätigen, überhaupt keinen Taxameter brauchen.

An diesen und an andere, wohl bewußt mißverständlich formulierten , Textstellen in GelVerkGes, BO und Tarif bauen einige Anwälte bereits jetzt ihre Pensionsvorsorge auf und sichten den Immobilienmarkt, damit das verdient Geld auch gut angelegt wird. Aber Hauptsache es ist ein toller Erfolg, wenn man der Standesvertretung auf Facebook glauben darf.

lg


feinwiese
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Marcel Reich-Ranicki
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 31.03.2021, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, müssen all jene, die diese Eidesstattliche Erklärung NICHT unterschrieben haben, eigentlich den Taxameter - auch bei einer Fixpreisfahrt einschalten? - um danach sofort wieder ein Storno zu machen???

Super deppert!
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