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mercl Amateur
Anmeldungsdatum: 31.05.2009 Beiträge: 299 Wohnort: wien
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Verfasst am: 17.03.2013, 12:08 Titel: |
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Am 1.1.2013 trat die Bestimmung des § 13
Abs.4 der Wiener Landesbetriebsordnung in
Kraft:
Alle Wiener Taxifahrzeuge – sowohl bestehende
und auch neue Taxifahrzeuge-
MÜSSEN mit einer funktionierenden Klimaanlage
ausgestattet sein. |
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